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Sie sind mit der Einstufung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen nicht zufrieden.
Hier haben wir kompetennte Ansprechpartner.
Wir arbeiten mit deutschen Gutachtern zusammen, die die Einstufung von Pflegestufen begutachten.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht werden Sie von deutschen Gutachtern unterstützt.
Aber Achtung zuerst muß der ärzliche Dienst der Krankenkassen die Pflegeeinstufung vornehmen.
Pflegestufe 1 erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe 2 schwer pflegebedürftig
Pflegestufe 3 schwerst Pflegebedürftig
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