eMail an uns ! Sie sind mit der Einstufung Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen nicht zufrieden. Hier haben wir kompetennte Ansprechpartner. Wir arbeiten mit deutschen Gutachtern  zusammen, die die Einstufung von Pflegestufen begutachten. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht werden Sie von deutschen Gutachtern unterstützt. Aber Achtung zuerst muß der ärzliche Dienst der Krankenkassen die Pflegeeinstufung vornehmen. Pflegestufe 1 erheblich pflegebedürftig Pflegestufe 2 schwer pflegebedürftig Pflegestufe 3 schwerst Pflegebedürftig Haben Sie einen Wunsch oder eine Frage? - Wir helfen Ihnen gerne. Vereinbaren Sie kostenlos und unverbindlich einen Termin: